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   FG Sachsen, 27.06.2002 - 6 K 1521/99 (Ez)   

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https://dejure.org/2002,16772
FG Sachsen, 27.06.2002 - 6 K 1521/99 (Ez) (https://dejure.org/2002,16772)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2002 - 6 K 1521/99 (Ez) (https://dejure.org/2002,16772)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 6 K 1521/99 (Ez) (https://dejure.org/2002,16772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbedingte Beitrittserklärung als Voraussetzung für die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen; Eigenheimzulage 1997

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage nur bei unbedingtem Genossenschaftsbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung der Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Wohnungsgenossenschaftsanteilen; Zustandekommen eines Aufnahmevertrages in die Wohnungsgenossenschaft

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2350
  • EFG 2002, 1283
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 72/03

    Erwerb von Genossenschaftsanteilen i. S. des § 17 EigZulG

    Es folgt der Auffassung des 6. Senats des Sächsischen FG in seinem Urteil vom 27. Juni 2002 6 K 1521/99 (Ez) (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1283): Ein Aufnahmevertrag der Klägerin mit der WG F sei nicht zu Stande gekommen.

    Zutreffend verstehen sowohl die Vorentscheidung wie auch der 6. Senat des Sächsischen FG (in EFG 2002, 1283) diese Erklärung bei verständiger Würdigung dahin gehend, dass die Klägerin aus dem Vertrag entlassen werden solle, wenn sie keine Eigenheimzulage erhalte.

    Die von der Genossenschaft im Begleitschreiben eingegangene Verpflichtung ändert nichts am Zustandekommen des Aufnahmevertrags (a.A. aber das Urteil des Sächsischen FG in EFG 2002, 1283).

  • FG Sachsen, 26.11.2004 - 4 K 2267/00

    Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile

    Mit Zulassung des Beitritts kommt zwischen Beitretendem und Genossenschaft ein organisationsrechtlicher Aufnahmevertrag zustande (vgl. RGZ 60, 409, 412; Sächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2002 6 K 1521/99 (EZ), EFG 2002, 1283 ; Beuthien, GenG , 14. Aufl. 2004, § 15 Rn. 12).

    Folglich erfordert die Zulassung des Beitritts stets eine über die Tatsache der Beschlussfassung hinausgehende, nach außen gerichtete Willenserklärung der Genossenschaft (Sächsisches FG a.a.O., EFG 2002, 1283 ; Schaffland, in: Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland, GenG , 33. Aufl. 1997, § 15 Rn. 19).

    Denn selbst wenn man den beiden Annahmeerklärungen gemeinsamen Inhalt - Erwerb der Mitgliedschaft wenigstens unter der Bedingung der Gewährung von Eigenheimzulage - gelten ließe, läge hierin seitens der Genossenschaft gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung der unbedingten Beitrittserklärung des Klägers verbunden mit einem neuen Antrag auf Mitgliedschaft (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2002 6 K 1521/99 (EZ), EFG 2002, 1283 f.).

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